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Bedrückende Toleranz

Vorweg folgendes: Ich verstehe die Argumentation des Berliner Schülers Yunus M., er müsse als gläubiger Muslim streng an den Gebetsregeln seines Glaubens festhalten. Für gläubige Menschen gibt es keine Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem. Ich verstehe auch, dass Vertreter der christlichen Kirchen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts begrüßen, das der Klage des 16-Jährigen gegen das ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/156647.bedrueckende-toleranz.html

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