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Steuererklärung: Beruflich genutzte Räume oder Arbeitszimmer – ein feiner Unterschied
Fiskus
Eine richterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem März 2009 besagt, dass Aufwendungen für beruflich genutzte Räume, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen, von Arbeitnehmern unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar sind. Dieses Urteil (Az: VI R 15/07) eröffnet interessante steuerliche Perspektiven für all diejenigen, die Räume unterschiedlicher Ausstattung und Be...
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