Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Dem Schreiben war kein Mietspiegel beigefügt

Mieterhöhung

In einer Mieterhöhungsforderung wurde behauptet, dass die Erhöhung gerechtfertigt sei, weil sie dem ortsüblichen Mietniveau entspreche, der im Mietspiegel ausgewiesen sei.

Da dem Schreiben aber kein Mietspiegel beigelegt war, mit dem der Mieter die Berechtigung der Miethöhe ersehen konnte, lehnte er die Erhöhungsforderung ab. Als der Vermieter darauf verwies, dass der Mietspiegel in seinem Kundenzentrum kostenlos eingesehen werden könne, blieb der Mieter bei seiner Ablehnung. Nun kam es zum Streit, der sich bis zum Bundesgerichtshof hin ausweitete. Die Richter des B...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/157341.dem-schreiben-war-kein-mietspiegel-beigefuegt.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.