Mehr Rechte für Pflegebedürftige

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(ND-Heinz). Mit einer »neuen Kultur des Helfens« will das Land Berlin Menschen, die gemeinschaftlich betreut wohnen, mehr Rechte einräumen. »Mit dem Wohnteilhabegesetz soll es künftig besser möglich sein, die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit von Menschen, die gepflegt und betreut werden müssen, zu erhalten und zu fördern«, freute sich gestern die scheidende Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (LINKE).

»Wohnteilhabegesetz ist wahrhaft kein schöner Begriff«, bekannte die Senatorin. »Aber das neue Gesetz ist ein Meilenstein für Hilfebedürftige«, sagte Knake-Werner. Deshalb freue sie sich besonders, dieses Gesetz zum Abschluss ihrer Amtsperiode noch auf den Weg gebracht zu haben. Am 1. April 2010 soll es in Kraft treten.

Das Gesetz soll Bewohner in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen besser schützen – sowohl in Heimen mit stationärer Pflege als auch in Wohngemeinschaften mit ambulanter Pflege. Die Förderung der Mitbestimmung steht dabei im Vordergrund. Neben guter Pflege stehe der Respekt vor den Wünschen der Betreuten im Mittelpunkt. Auch die Leistungsangebote der Einrichtungen werden transparenter. In Berlin gibt es laut Senatsverwaltung 290 Heime, in denen rund 30 000 Pflegebedürftige leben.

www.berlin.de/pflege

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