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Sichere Geldanlage gefragt

Bundesgerichtshof

Sichere Geldanlage gefragt? Das wünschen sich viele – um dann doch wieder auf falsche Versprechen hereinzufallen. Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema: Dann darf eine Bank mit nur der Mindestsicherung gegen Pleite keine Geldanlage bei sich selbst empfehlen!

80.000 und 160.000 Euro hatten zwei Bankkundinnen bei der Dresdener BFI Bank AG in Form von Festgeld und Sparbriefen angelegt. Das Kreditinstitut ging 2003 pleite. Einlagen bei der BFI-Bank waren nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsicherung (gemäß »Einlagensicherungsgesetz«) gegen Insolvenz geschützt: Das sind maximal 20.000 Euro pro Geldanlage. Wie viele andere Sparer forderten ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/158463.sichere-geldanlage-gefragt.html

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