Sichere Geldanlage gefragt

Bundesgerichtshof

  • Lesedauer: 2 Min.
Sichere Geldanlage gefragt? Das wünschen sich viele – um dann doch wieder auf falsche Versprechen hereinzufallen. Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema: Dann darf eine Bank mit nur der Mindestsicherung gegen Pleite keine Geldanlage bei sich selbst empfehlen!

80.000 und 160.000 Euro hatten zwei Bankkundinnen bei der Dresdener BFI Bank AG in Form von Festgeld und Sparbriefen angelegt. Das Kreditinstitut ging 2003 pleite. Einlagen bei der BFI-Bank waren nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsicherung (gemäß »Einlagensicherungsgesetz«) gegen Insolvenz geschützt: Das sind maximal 20.000 Euro pro Geldanlage.

Wie viele andere Sparer forderten die zwei Frauen mehr Schadenersatz: Immerhin hatte die BFI Bank AG eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen. Die Kundinnen beriefen sich darauf, im Gespräch mit dem Bankberater sehr deutlich gesagt zu haben, dass sie eine sichere Geldanlage wünschten. Der Bundesgerichtshof präzisierte in einem Urteil den Vorwurf mangelhafter Beratung.

Man habe die Kundinnen damals zwar über Umfang und Höhe der Einlagensicherung informiert, räumten die Bundesrichter ein, indem man ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts aushändigte. Dennoch seien die Anlegerinnen schlecht beraten worden, wenn es denn zutreffe, dass sie ausdrücklich eine sichere Anlage verlangten.

Das müsse die Vorinstanz nun prüfen. Treffe das zu, könnten die Kundinnen wegen »Beratungsverschuldens der Bank« Schadenersatz in voller Höhe beanspruchen.

Formuliere ein Kunde ein besonderes Interesse an einer sicheren Geldanlage, dürfe ein Bankberater keine Einlage bei der eigenen Bank empfehlen, wenn bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung für Geldanlagen bestehe.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, XI ZR 153/08

App »nd.Digital«

In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal