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»Grande Reserve«: Darf ein Pfälzer Winzer seinen Wein so benennen?

Bundesverwaltungsgericht

Der Inhaber eines Weinguts in der Pfalz (Firmenname: »Consulat des Weins«) versah seine Weine mit französischen Bezeichnungen wie »Reserve«, »Grande Réserve«, »Domaine Ludwigshöhe« oder »Terroir«. Das fand er wohl gut fürs Marketing. Die Aufsichtsdirektion Trier dagegen fand diese Bezeichnungen irreführend und verbot sie: Sie ähnelten geschützten spanischen, italienischen und portugiesischen Begri...

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