Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Vermieter dürfen nicht zu lange warten

Nachträgliche Abrechnung von Betriebskosten

Ein Vermieter, der die Jahresfrist für die Abrechnung von Betriebskosten (§ 556 BGB) unverschuldet nicht einhalten kann, hat die verspätete Geltendmachung einer Nachforderung dennoch zu vertreten, wenn er sich damit noch zu viel Zeit lässt, nachdem ihm die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

In der Regel muss er seine Nachforderungen innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses erheben. Das hat der BGH in einem Urteil vom 5. Juli 2006 beschlossen; Az. VIII ZR 220/05. Dem Urteil lag ein Fall zu Grunde, bei dem der Vermieter erst Jahre später die Grundsteuerbescheide des Finanzamts mit Nachforderungen erhielt. Erst danach konnte er gegenüber den Mietern über die N...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/158479.vermieter-duerfen-nicht-zu-lange-warten.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.