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Adoptionskosten sind »keine außergewöhnliche Belastung«

Urteil

Eine Familie kann Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Voraussetzung für die Anerkennung sei, dass die Ausgaben zwangsläufig seien. Eine Adoption beruhe aber auf einer freien Entscheidung, niemand werde dazu gezwungen. Die Kläger hatten argumentiert, dass Kinderlosigkeit in unserer Gesellschaft als Make...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/158905.adoptionskosten-sind-keine-aussergewoehnliche-belastung.html

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