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Rechtsprechung: Unterhalt nach der Scheidung wird zur Ausnahme

Notarkammern

Wer sich heute scheiden lässt kann nicht mehr davon ausgehen, dass er lebenslang Unterhalt erhält. Durch das 2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht sind Ehepartner im Fall des Scheiterns der Ehe stärker für die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts verantwortlich als zuvor. Früher erhielten die Ehepartner, die die Kinder betreuten, Unterhalt und mussten bis zum achten Lebensjahr der Kinder keine...

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