Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Wie laut darf es in Wohnungen sein?

Schallschutz

In der vorigen Ratgeberausgabe berichteten Sie von einem Urteil zu einer Mietminderung, in dem es um Lärmbelästigung der Mieter ging. Gibt es Bestimmungen oder Anhaltspunkte dafür, wie hoch die Lärmbelästigung in einer Mietwohnung sein darf? Kurt S., Cottbus

Der Schallschutz von Wohnungen wird in der DIN-Norm 4109 und in der neueren VDI-Richtlinie 4100 geregelt. Das Kürzel DIN ist die Kurzbezeichnung für »Deutsches Institut für Normung e. V«. Dessen Arbeitsergebnisse sind technische Normen, die ebenfalls als DIN bezeichnet werden. VDI heißt Verein Deutscher Ingenieure. Es handelt sich bei diesen Normen nicht um gesetzliche Bestimmungen, sondern um Emp...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/158923.wie-laut-darf-es-in-wohnungen-sein.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.