Wie laut darf es in Wohnungen sein?

Schallschutz

  • Lesedauer: 2 Min.
In der vorigen Ratgeberausgabe berichteten Sie von einem Urteil zu einer Mietminderung, in dem es um Lärmbelästigung der Mieter ging. Gibt es Bestimmungen oder Anhaltspunkte dafür, wie hoch die Lärmbelästigung in einer Mietwohnung sein darf? Kurt S., Cottbus

Der Schallschutz von Wohnungen wird in der DIN-Norm 4109 und in der neueren VDI-Richtlinie 4100 geregelt. Das Kürzel DIN ist die Kurzbezeichnung für »Deutsches Institut für Normung e. V«. Dessen Arbeitsergebnisse sind technische Normen, die ebenfalls als DIN bezeichnet werden. VDI heißt Verein Deutscher Ingenieure. Es handelt sich bei diesen Normen nicht um gesetzliche Bestimmungen, sondern um Empfehlungen. Diese werden aber verbindlich, wenn sie in Verträge, Gesetze oder Verordnungen aufgenommen werden.

So ist das auch mit dem Schallschutz für Wohnungen. Die DIN 4109 hat durch bauaufsichtliche Einführung öffentlich-rechtliche Bedeutung erlangt. Sie dient der Sicherung der Privatsphäre gegen Lärmbelästigung der Mieter und der Pflege einer friedlichen Nachbarschaft im Haus.

Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gibt es drei Schallschutzstufen, zu denen Tabellen mit Kennwerten gehören, die nur Fachleute verstehen können. Vereinfacht besagt Stufe 1, dass laute Sprache aus der Nachbarwohnung im allgemeinen verstehbar sein kann, dass Gehgeräusche störend wahrgenommen werden, ebenso laut eingestellte Musik- oder Fernsehgeräte und natürlich laute Partys. Diese Stufe erfordert also ganz besondere gegenseitige Rücksichtnahme der Mieter.

Bei Stufe 2 ist, normales Verhalten der Nachbarn vorausgesetzt, keine einschränkende Haltung erforderlich. Normales Sprechen ist zwar wahrnehmbar, aber nicht detailliert zu verstehen. Gehgeräusche sind nicht vernehmbar.

Nur in Stufe 3 können die Bewohner ein hohes Maß an Ruhe finden. Geräusche von außen sind kaum wahrzunehmen. Diese Stufe kennzeichnet Wohnungen, die gehobenen Ansprüchen genügen.

Die Schallpegel werden mit der technischen Bezeichnung dB (A) dargestellt und sie können gemessen werden. dB heißt Dezibel, das in Klammern angehängte (A) kennzeichnet das menschliche Hörvermögen. Hier einige Beispiele: Bei 20 bis 30 dB handelt es sich um normale Umgebungsgeräusche, ab 50 dB fängt es an, störend zu wirken, ab 100 dB wird's unerträglich und bei 140 db ist die Schmerzgrenze erreicht.

Wer eine Wohnung mieten will, sollte sich u.a. auch nach deren Schallschutzstufe erkundigen. Bei erhöhter Lärmbelästigung, die während der Mietzeit im Haus entsteht, kann vom Vermieter Abhilfe verlangt werden, und die Miete kann gemindert werden, solange der Mangel besteht. rdt.

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