Wer kontrolliert die Mindestlöhne?

Präsident des Handwerkskammertags sieht ein Problem im Fall von Subunternehmen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Ganz oben auf dem Fahrplan der neuen rot-roten Landesregierung steht das Vergabegesetz. Die Adressaten wissen das und haben punktuell Einwände. Mit dem Ziel, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von sozialen Mindeststandards zu binden, zogen SPD und LINKE in den Wahlkampf.

Im Koalitionsvertrag steht: »Die Koalition schafft die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass öffentliche Aufträge nur dann vergeben werden können, wenn über dem Mindestlohn liegende Tarifbindungen oder zumindest die Zahlung von Mindestlöhnen vorausgesetzt ist. Wir werden uns auf Bundesebene für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn einsetzen.«

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wünscht sich Derartiges schon sehr lange und freute sich deswegen über Rot-Rot. Ersten Äußerungen der Landesregierung zufolge ist das Vergabegesetz bereits im Frühjahr zu erwarten.

Der Präsident des brandenburgischen Handwerkskammertages, Bernd Ebert, unterstreicht, dass auch er für Existenz sichernde Löhne eintritt. Beschäftigte, die Vollzeit arbeiten, müssen von dem Lohn, den sie erhalten, auch leben können, bestätigt er. Ebert sieht jedoch ein Problem bei der Kontrolle, »ob der Mindestlohn auch wirklich bezahlt« wird. Wenn keine neue Behörde geschaffen werden soll, dann müsse klar werden, wer das nachprüft.

Laut Ebert ist es in der Praxis oft so, dass ein Auftragnehmer, also jenes Unternehmen, das den Zuschlag erhält, die Tätigkeiten selbst von Subunternehmen ausführen lässt. Mitunter gebe es mehrere Stufen der Auftragsverteilung. Kompliziert würde es, wenn auch die in die Kontrolle einbezogen werden. Der Präsident würde es praktischer finden, wenn die öffentliche Hand sich von dem Grundsatz verabschiedet, dass sie immer zugunsten des billigsten Anbieters entscheidet. »Der billigste ist keineswegs immer der beste.« Wer beispielsweise keine Lehrlinge ausbilde, der habe natürlich niedrigere Kosten und könne so auch Konkurrenten bei Aufträgen unterbieten.

»Ja, wir haben uns gegen ein Vergabegesetz ausgesprochen, und wir sind auch weiterhin dagegen«, sagt der Hauptgeschäftsführer der Potsdamer Handwerkskammer, Wolfgang König. Ihm kommt es vor allem darauf an, dass die Vergabe von Aufträgen nicht von anderen Dingen abhängig gemacht wird. Es dürfe nicht derjenige den Zuschlag erhalten, der vielleicht eine Spende zugunsten einer kommunalen Einrichtung abgibt, »sondern derjenige, der das beste Angebot unterbreitet«.

Enttäuscht zeigten sich Ebert und König, weil ihrer Ansicht nach das Handwerk im Koalitionsvertrag eine vergleichsweise geringe Rolle spielt. Mancher Abgeordnete sei wohl nicht »auf dem neuesten Stand«, sagte Ebert. »Das Handwerk mit seinen mehr als 38 000 Betrieben und fast 127 000 Beschäftigten ist eine Wirtschaftsmacht in Brandenburg, an der niemand vorbeikommt.« Deshalb seien von der Politik solche Regelungen zu erwarten, die dafür sorgen, dass »brandenburgische Mittel auch brandenburgischen Unternehmen zugute kommen«.

Indessen sieht das Bauhandwerk Mindestlöhne als ein probates Mittel gegen Schwarzarbeit. Auch der linksparteinahe Unternehmerverband Owus spricht sich für Mindestlöhne aus.

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