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Abfindung

Urteil

Bereits im Juni 2003 war dem Arbeitnehmer gekündigt worden. Um die Abfindung drückte sich der Arbeitgeber. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete er sich, 6500 Euro zu zahlen. Erst nach einer Zwangsvollstreckung rückte er zwei Raten in Höhe von 1750 Euro und 2000 Euro heraus. Mittlerweile bezog der Mann Arbeitslosengeld II. Als die Arbeitsagentur von der Abfindung Wind bekam, verlangte sie...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/159363.abfindung.html

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