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Erststudium: Kosten werden nur nach abgeschlossener Berufsausbildung anerkannt

Urteil

Die 1967 geborene, verheiratete Frau war gelernte Buchhändlerin. Nach einer »Babypause« begann sie zu studieren (Studium zur Haupt- und Realschullehrerin). Bei ihrer Steuererklärung für das Jahr 2005 wollte die Frau die Studienkosten als vorweg entstandene Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab. Der negative Steuerbescheid wurde im Sommer durch ei...

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