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Nazi-Verherrlichung bleibt strafbar

Karlsruhe: Volksverhetzungsparagraf 130 widerspricht Schutz der Meinungsfreiheit nicht

Die Verherrlichung des Nazi-Regimes bleibt in Deutschland strafbar: Neonazi-Aufmärsche können damit auch weiterhin verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Karlsruhe (dpa/ND). Nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist der Volksverhetzungsparagraf, der die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Strafe stellt, »ausnahmsweise« mit dem Schutz der Meinungsfreiheit vereinbar – obwohl er sich gezielt gegen bestimmte Auffassungen richtet. In einer Grundsa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/159427.nazi-verherrlichung-bleibt-strafbar.html

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