Finanzämter greifen zu
Krankenkassenbeiträge nicht voll absetzbar
Die Anfang 2010 in Kraft tretende steuerliche Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge wird nach einem Pressebericht geringer als erwartet ausfallen. Weder bei Kassen- noch bei Privatversicherten wird der Fiskus die Gesamtsumme der gezahlten Beiträge anerkennen, wie das Münchner Magazin »Focus« berichtet. So zögen die Finanzämter Versicherten, denen bei Krankheit Lohnfortzahlung zusteht, vier Prozent ab. Wer von seiner Kasse oder privaten Versicherung eine Beitragsrückerstattung erhält, müsse diese im Gegensatz zur bisherigen Regelung nun versteuern.
Für ihre Steuerentlastung ab Januar brauchen Angestellte, die bei gesetzlichen Kassen versichert sind, nichts zu unternehmen. Privat Versicherte erhalten dem Bericht zufolge demnächst Post, denn diese Versicherer rechnen alle Beiträge auf das Kassenniveau der gesetzlichen Grundversorgung hinunter. Sämtliche privaten »Luxusleistungen« wie Chefarzt, Heilpraktiker, Ein- oder Zweibettzimmer, Kranken- und Pflegetagegelder sowie Zahnimplantate oder Kieferorthopädie würden bei der Entlastung nicht berücksichtigt. Das gleiche gelte für Sondertarife etwa für Brillen oder Sportmedizin.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das noch von der Großen Koalition beschlossene Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. AFP/ND
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