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Undichtes Dach, verzögerte Reparatur: Wer haftet?

Wohneigentum 2

Das Dach einer Wohnungseigentumsanlage war undicht. Auf einer Eigentümerversammlung wurde 1997 beschlossen, das Dach komplett zu sanieren. Jahre vergingen, bis die Kostenverteilung vereinbart und Bauexperten mit der Planung fertig waren. 2001 schlug ein anderer Sachverständiger eine kostengünstigere Art der Sanierung vor: Die Pläne wurden geändert, erst 2003 wurden die neuen von den Eigentümern mi...

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