Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Gesetzliche Unfallversicherung kommt für Schaden nicht auf

Verkehrsunfall

In der Kölner Innenstadt fuhr ein 56-Jähriger auf dem Fahrrad von der Arbeit nach Hause. Beim Überholen schnitt ihn der Autofahrer ganz ungehörig. An der nächsten Ampel stellte er sich dem Auto in den Weg, um den Fahrer zur Rede zu stellen. Als Fahrer und Beifahrer ausstiegen, setzte sich plötzlich der Wagen in Bewegung. Das Auto rollte auf den Radfahrer zu und brach ihm Waden- und Schienbein. Die...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/160317.gesetzliche-unfallversicherung-kommt-fuer-schaden-nicht-auf.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.