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Gegen Mütter? Für Väter?

Zur SacheVon Silvia Ottow

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern für einen Vater, der gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter beantragt hatte und damit vor einem deutschen Gericht scheiterte.Der 45-jährige Mann aus Pulheim bei Köln hatte seit acht Jahren dafür gestritten, an Entscheidungen, die von erheblicher Bedeutung für das Kind sind, mitbeteiligt zu sein. Dazu ge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/160503.gegen-muetter-fuer-vaeter.html

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