Härtere Strafen für »Sturm 34«-Nazis?

Landgericht Dresden muss neu verhandeln

Mitgliedern der sächsischen Neonazi-Gruppe »Sturm 34« droht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine härtere Strafe.

Karlsruhe (dpa/ND). Der BGH sieht deutliche Indizien dafür, dass es sich bei der verbotenen Gruppierung »Sturm 34« um eine kriminelle Vereinigung handelt. Übergeordnete Ziele wie eine Weltanschauung oder eine Ideologie könnten dafür Belege sein, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag. Der BGH präzisierte damit seine bisherige Rechtsprechung und vereinfachte die Verfolgung extremistischer Gruppen. Das Landgericht in Dresden muss nun in einem neuen Prozess prüfen, ob die Kriterien auf die Neonazi-Gruppe »Sturm 34...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.