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Zweckverbände müssen selbst kassieren
Beiträge/Gebühren
Zweckverbände und Kommunen müssen ihre Beiträge und Gebühren selbst erheben. Sie können diese Aufgabe nicht externen Dienstleistern überlassen, fordert das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar. Grundsätzlich müssten Behörden durch eigenes, fachlich geeignetes Verwaltungspersonal handeln, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 4 EO 26/09). Das Gericht gab damit einem Grundstü...
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