Zweckverbände müssen selbst kassieren
Beiträge/Gebühren
Zweckverbände und Kommunen müssen ihre Beiträge und Gebühren selbst erheben. Sie können diese Aufgabe nicht externen Dienstleistern überlassen, fordert das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar. Grundsätzlich müssten Behörden durch eigenes, fachlich geeignetes Verwaltungspersonal handeln, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 4 EO 26/09).
Das Gericht gab damit einem Grundstückseigentümer Recht, der sich gegen die Bescheide zu Abwasserbeiträgen zur Wehr setzte. Sie waren von einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft ausgestellt worden.
Der Zweckverband könne die Erledigung seiner Aufgabe der Abwasserbeseitigung nicht so weitgehend einer privaten Gesellschaft übertragen, urteilten die Richter. Er dürfe sich zwar fremder Hilfe bedienen, dabei aber nicht die zulässigen Grenzen überschreiten.
Laut Gericht hat der Zweckverband die Bearbeitung seiner Bescheide bereits geändert. Die Entscheidung sage nichts darüber aus, ob der Verband einen neuen Entscheid erlassen kann, den der Grundstückseigentümer dann bezahlen muss.
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