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Bundesverwaltungsgericht: Wann darf während der Elternzeit gekündigt werden?

Urteil

Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber keinem Arbeitnehmer kündigen. Oder wenigstens nur »in besonderen Fällen«, wenn die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde die Kündigung für zulässig erklärt. So steht es im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Im konkreten Fall hatte eine Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber im Dezember 2006 mitgeteilt, dass sie bald ein Kind erwart...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/160763.bundesverwaltungsgericht-wann-darf-waehrend-der-elternzeit-gekuendigt-werden.html

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