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Patientenverfügung: Gestärkte Selbstbestimmung – für den Ernstfall vorsorgen

Gesundheit

Das am 1. September in Kraft getretene Gesetz zur Patientenverfügung hat die Selbstbestimmung des Patienten gestärkt: Patientenverfügungen sind für die behandelnden Ärzte und gesetzlichen Vertreter verbindlich, wenn sie schriftlich abgefasst und vom Aussteller eigenhändig unterschrieben sind. Um aber sicher zu gehen, dass sich die Behandlung später auch tatsächlich an den Wünschen des Patienten or...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/160773.patientenverfuegung-gestaerkte-selbstbestimmung-n-fuer-den-ernstfall-vorsorgen.html

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