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Senatorin Bluhm verteidigt soziale Praxis

Berlin muss wegen liberaler Unterkunftskosten 13 Millionen Euro zurückzahlen

(ND-Herrmann/AFP). Mit seiner Praxis der Erstattung für Unterkunftskosten von Hartz IV-Empfängern hat das Land Berlin nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) »vorsätzlich« gegen geltendes Recht verstoßen. Dem Bund muss das Land daher Schadensersatz in Höhe von 13,14 Millionen Euro plus Zinsen zahlen, entschied das BSG am Dienstag in Kassel. Der Bund hatte allerdings 47 Millionen Euro gefo...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/161275.senatorin-bluhm-verteidigt-soziale-praxis.html

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