Schonfrist für Berliner S-Bahn

Betriebsgenehmigung nur noch für ein Jahr

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Berlin (ND-Kammer). Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat der Berliner S-Bahn eine deutliche Warnung erteilt: Ihre Betriebserlaubnis wurde nur noch um ein Jahr verlängert. »Vor dem Hintergrund der im Jahr 2009 aufgetretenen Sicherheitsprobleme bei der Berliner S-Bahn ist es dem EBA nicht möglich, die Betriebsgenehmigung längerfristig zu erteilen«, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Sollte das Unternehmen nicht den vorgeschriebenen sicheren Betrieb gewährleisten, könne die Betriebserlaubnis innerhalb der kommenden zwölf Monate wieder entzogen werden. Die jetzt auslaufende Genehmigung der S-Bahn hatte noch eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn hat in diesem Jahr mit erheblichen Sicherheitsproblemen zu kämpfen, verursacht durch einen rigiden Sparkurs der Konzernspitze. Wegen Wartungsmängeln musste das EBA mehrfach große Teile der S-Bahn-Flotte aus dem Verkehr ziehen.

Der Fahrgastverband IGEB begrüßte die EBA-Entscheidung. Damit bleibe den Fahrgästen ein erneutes Chaos durch vollständigen Ausfall der S-Bahn erspart, andererseits werde der Bahn signalisiert, dass es so nicht weitergehen kann. Die S-Bahn reagierte mit einer Selbstverpflichtung: Sie will kritische Radsätze zusätzlich austauschen und die Prüfintervalle verkürzen. Seiten 9 und 11

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