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Schonfrist für Berliner S-Bahn
Betriebsgenehmigung nur noch für ein Jahr
Berlin (ND-Kammer). Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat der Berliner S-Bahn eine deutliche Warnung erteilt: Ihre Betriebserlaubnis wurde nur noch um ein Jahr verlängert. »Vor dem Hintergrund der im Jahr 2009 aufgetretenen Sicherheitsprobleme bei der Berliner S-Bahn ist es dem EBA nicht möglich, die Betriebsgenehmigung längerfristig zu erteilen«, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Sollte das Unternehme...
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