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Arbeitsvertrag - Änderungskündigung nur mündlich?

In einem Personalgespräch wurde mir mitgeteilt, dass sich meine Tätigkeit ab 1. Mai ändert. Sollte ich damit nicht einverstanden sein, würde mir gekündigt. Schriftlich habe ich nichts in der Hand. Wie soll ich mich verhalten? Jens Uwe K., Fürstenwalde

Kann ein Arbeitnehmer nicht länger mit der vertraglich vereinbarten Tätigkeit beschäftigt werden, und ist eine Versetzung des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts nicht zulässig, so wird dem Arbeitnehmer in der betrieblichen Praxis oft eine Änderungskündigung angeboten. Verbindliche FormvorschriftenDas bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/16237.arbeitsvertrag-aenderungskuendigung-nur-muendlich.html

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