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Bundesgerichtshof: Unterhalt muss das Existenzminimum abdecken

Rechtsprechung

Unverheiratete Alleinerziehende können vom Ex-Partner für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes mindestens das Existenzminimum von derzeit 770 Euro verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil liegt der Mindestbedarf auch dann bei dieser Summe, wenn der für die Kinderbetreuung zuständige Elternteil davor noch geringere Einkünfte hatte. Wie lange dieser Anspruch allerdings über die gesetzlich garantierten drei Jahre läuft, hängt unter anderem davon ab, welche Betreuungsmöglichkeiten für das Kind vorhanden sind. Im konkreten Fall ging es um eine...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/162843.bundesgerichtshof-unterhalt-muss-das-existenzminimum-abdecken.html

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