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Heim muss zahlen

Polizeikosten

Der Träger eines Alten- und Pflegeheims muss bei der Suche nach einem Heimbewohner die Kosten des Polizeieinsatzes tragen. Das berichtet die »Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht« unter Berufung auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis.

Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Sicherungsmaßnahmen im Heim unzureichend waren (Az.: 6 K 125/09). Das Gericht wies mit seinem Urteil eine Klage ab, die der Träger eines Alten- und Pflegeheims angestrengt hatte. Einer der Heimbewohner hatte ohne Wissen der Pflegekräfte das Heim verlassen. In einem Nachbarort war er einer Wirtin aufgefallen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/162857.heim-muss-zahlen.html

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