Heim muss zahlen
Polizeikosten
Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Sicherungsmaßnahmen im Heim unzureichend waren (Az.: 6 K 125/09).
Das Gericht wies mit seinem Urteil eine Klage ab, die der Träger eines Alten- und Pflegeheims angestrengt hatte. Einer der Heimbewohner hatte ohne Wissen der Pflegekräfte das Heim verlassen. In einem Nachbarort war er einer Wirtin aufgefallen, die die Polizei informierte. Die Beamten brachten den Mann zurück. Das Land verlangt vom Heimträger die Übernahme der Einsatzkosten in Höhe von 75 Euro.
Das Verwaltungsgericht sah die Forderung als berechtigt an. Der Heimträger trage Verantwortung für das Verschwinden des Bewohners. Dass der Mann das Heim schon mehrfach unbemerkt habe verlassen können, lege den Verdacht unzureichender Sicherungsvorkehrungen nahe.
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