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Post-Mindestlohn ist gekippt

Private Unternehmen jubeln über Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Schlechte Nachricht für Post-Mitarbeiter: Der Mindestlohn für Briefzusteller ist nicht länger verbindlich. Er war 2007 eingeführt worden, private Postunternehmen hatten geklagt. Nun gibt es ein abschließendes Urteil.

Berlin (ND/Agenturen). Betroffen sind nach Gewerkschaftsangaben rund 200 000 Beschäftigte in der Postbranche. Von einem »Sieg für den Wettbewerb« war am Donnerstag auf Seiten der Arbeitgeber die Rede. Die PIN Mail AG kündigte unverzüglich an, auf ein Lohnniveau von 8,50 Euro zurückgehen. Der Mindestlohn von 9,80 Euro pro Stunde für Zusteller sowie 8,40 Euro für Verteiler und Fahrer war von der Bun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/164015.post-mindestlohn-ist-gekippt.html

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