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Kinderbetreuung: »Wechselmodell« nur in Ausnahmefällen

Rechtsprechung

Der ständig wechselnde Aufenthalt von Kindern bei ihren getrennt lebenden Eltern ist nur ausnahmsweise zulässig. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Voraussetzung für ein solches »Wechselmodell« ist nach dem Richterspruch, dass die Eltern bereit und fähig sind, miteinander zu kooperieren. Gegen den Willen eines Elternteils sei ein sol...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/164751.kinderbetreuung-wechselmodell-nur-in-ausnahmefaellen.html

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