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Betriebskosten: Bei verspäteter Abrechnung keine Nachzahlung

Mieterverein Dresden

Betriebskostenabrechnungen müssen dem Mieter spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes übergeben werden. Die Frist für die Zustellung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 ist am 31.12.2009 abgelaufen. Maßgeblich für die Einhaltung der Abrechnungsfrist ist der Zugang beim Mieter. Daran erinnert noch einmal der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.

Für verspätet zugegangene Abrechnungen braucht der Mieter in der Regel keine Nachforderungen zu zahlen. Nur im Ausnahmefall kann der Vermieter Nachforderungen noch geltend machen. Hierfür muss er nachweisen, dass er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Vermieter auch Verzögerungen, die von Erfüllungsgehilfen, z. B. Verwaltern, Messdienstfirmen und Zustellern, ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/164763.betriebskosten-bei-verspaeteter-abrechnung-keine-nachzahlung.html

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