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Abschiebung nach Griechenland rechtswidrig
Gericht: Iraker muss in die Bundesrepublik zurückgeholt werden
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hat die Abschiebung eines irakischen Flüchtlings nach Griechenland als rechtswidrig bezeichnet. Griechenland sei kein sicheres Drittland, die Abschiebung damit nicht zulässig.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss einen irakischen Asylbewerber nach Deutschland zurückholen und dafür die Kosten tragen. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) kürzlich angeordnet. Der Iraker Hiwa H. hätte einen Rechtsanspruch, hier seinen Asylantrag prüfen zu lassen, so das Gericht.Der 27-jährige Mann ist vergangenen September über Athen nach Deutschland geflüchtet und...
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