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Hartz IV jahrelang falsch berechnet
Karlsruhe verlangt bis Ende 2010 grundgesetzkonforme Grundlage für Regelsätze
Die Hartz-IV-Regelsätze sind auf einer grundgesetzwidrigen Grundlage berechnet worden – so lautet das lange erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Sozialverbände und linke Politiker jubeln – dass die Sätze dadurch steigen werden, steht aber noch gar nicht fest.
Karlsruhe (Agenturen/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Hartz-IV-Leistungen für verfassungswidrig erklärt. Dem am Dienstag verkündeten Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis zum Jahresende die Leistungen neu fassen und für Kinder neu berechnen. Schon bis dahin können Hilfebedürftige ergänzende Leistungen beanspruchen, wenn dies für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderli...
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