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Minimalurteil
Nicht prinzipiell zu niedrig seien die Hartz-IV-Regelsätze, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Sie seien nur nicht »realitäts- und bedarfsgerecht« ermittelt worden. Im Klartext: Trotz großen Jubels bei Sozialverbänden und Parteien bedeutet das Urteil nicht, dass die rot-grüne Sozialkatastrophe Hartz IV als Ganzes gekippt wurde oder dass sich zumindest die Regelsätze in absehbarer Zeit deutlich...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/164833.minimalurteil.html
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