Im Zweifel für die Polizei

Anwälteverein sieht bei Prozessen gegen Linke ein einseitiges Vorgehen der Ermittlungsbehörden

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Liste der Vorwürfe des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) ist lang. Verschiedene Verteidiger des Vereins legten gestern auf einer Pressekonferenz ihre Sicht auf die Verfahren wegen linksmotivierter Straftaten in Berlin dar. Ihr Resümee: Die Staatsanwaltschaft Berlin und die Berliner Polizei verfolge bei diesen Verfahren einen »offenbar politisch motivierten Verurteilungswillen«. Darüber hinaus würden Ermittlungen »schlampig« geführt, Aussagen von Polizisten seien abgesprochen und diese würden generell von Richtern als Zeugen »1. Klasse« behandelt, während Entlastungszeugen oftmals selber mit einer Anklage wegen Meineids oder Falschaussage zu rechnen hätten.

»Hier wird mit zweierlei Maß ermittelt und verurteilt«, erklärte Rechtsanwalt Rüdiger Jung. Offenbar führe der Erfolgsdruck dazu, dass die Ermittlungsbehörden gegenüber der Presse schnell Ergebnisse präsentieren sollen. Und dies um jeden Preis. Dieser »strukturelle« Befund, den die Rechtsanwälte erkannt haben wollen, würde auch im Fall der Schüler Rigo B. und Yunus K. oder dem Verfahren gegen die als »Autozündlerin« Beschuldigte Alexandra R. gelten. Denn trotz der Freisprüche habe sich auch in diesen Prozessen die »grundsätzliche Problematik« gezeigt, so der RAV.

Ulrich von Klinggräff verteidigte als Anwalt einen der Schüler aus Berlin-Zehlendorf, denen versuchter Mord vorgeworfen wurde, weil sie am 1. Mai 2009 nach Polizeiaussagen einen Molotow-Cocktail bei den Ausschreitungen in Kreuzberg geworfen haben sollen. Das Verfahren sei ein typisches Beispiel für die »Beweislastumkehr« gewesen, meinte Klinggräff: Statt im Zweifel für die Angeklagten wurde vielmehr den Angaben von Polizeibeamten besonderer Glauben geschenkt. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten sich überdies frühzeitig auf die 17 und 20 Jahre alten Schüler festgelegt. »Obwohl es von Anfang an erhebliche Zweifel gab, mussten die Beiden sieben Monate in U-Haft sitzen, bis sie freigelassen wurden«, kritisierte Klinggräff.

Auch die Mandantin von Undine Weyers, Alexandra R., musste über fünf Monate in U-Haft verbringen, bis sie rauskam. »Dabei gab es keine Beweise«, sagte Weyers gestern. Die Anklage beruhte nämlich ebenso in der Hauptsache auf der Aussage eines Polizisten, der in der Hauptverhandlung jedoch einräumen musste, dass er die als »Autozündlerin« Angeklagte gar nicht beschreiben könne.

Als Konsequenz aus seinen Erfahrungen fordert der RAV, dass die Sonderrechte von Polizisten, etwa Einsicht in die Akten nehmen zu können, künftig beschnitten werden müssen. Zudem sollten Richter berücksichtigen, dass Polizeibeamte eben keine »normalen« Zeugen seien, sondern ein Interesse an einer Verurteilung hätten, da es schließlich quasi um eine Bewertung ihrer Ermittlungsarbeit gehe. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es zwar viele Verfahren gegen Polizeibeamte, aber fast keine Verurteilungen wegen Delikten im Amt gebe, forderte der RAV überdies, in solchen Fällen unabhängige Ermittlungsbehörden einzusetzen – genau wie sie in Großbritannien bereits üblich sind.

Bei der Berliner Staatsanwaltschaft sieht man die gestrige Pressekonferenz des Republikanischen Anwältevereins indes als »Nachkanten« nach den spektakulären Freisprüchen. »Wir sind eine objektive Behörde, die kein Interesse hat, alles anzuklagen«, erklärte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Holger Freund, gegenüber ND. Als Staatsanwalt war Freund ebenfalls in vielen Strafverfahren zum 1. Mai tätig. Dass die Berliner Urteile in diesen Verfahren zu hoch seien, wie es der RAV bemängelt, findet Freund nicht. Im Gegenteil: »Die Strafen in Hamburg sind zu milde«, glaubt der Pressesprecher. Zudem würden auch in Berlin nicht vorbestrafte Ersttäter bei Steinwürfen eine Chance auf Bewährung haben. Dass Polizisten Aussagen erfinden würden, streitet Freund vehement ab. »Warum sollten die das tun?«

Von der Berliner Polizei erhielt ND diese Antwort: »Wir halten die nicht näher begründete Kritik an der Polizei für ebenso unberechtigt wie die in der Pressemeldung des Republikanischen Anwältevereins erhobenen Vorwürfe gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft.«

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