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Bundesarbeitsgericht: Bei Kündigungsschutzklage keine Abfindung

Rechtsprechung

Die Arbeitgeberin hatte Herrn R. aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Mit dem Kündigungsschreiben erhielt er das Angebot einer Abfindung für den Fall, dass er keine Kündigungsschutzklage erheben würde. Eine Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen. R. erhob sie erst fünf Wochen später, behauptete aber, seine Klage sei noch fristgerecht: Die Pos...

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