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Prüfung von Elektroanlagen

Mieterverein Dresden

Mieter müssen die Kosten der Prüfung der Betriebssicherheit von Elektroanlagen über die jährliche Betriebskostenabrechnung zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 123/06) entschied, dass Kosten der »Revision der Elektroanlage« als »sonstige Betriebskosten« umlagefähig sind. Nach Darstellung des Mietervereins Dresden und Umgebung e. V. erklärten die Karlsruher Richter, dass die »Revision der Ele...

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