Sozialmissbrauch selten vor Gericht

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(dpa). Der Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen ist nur selten ein Fall für das Berliner Sozialgericht. »Die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger macht wahrheitsgemäße Angaben«, sagte der Sprecher des deutschlandweit größten Sozialgerichts, Marcus Howe, zu der aktuellen Debatte um den Missbrauch von Sozialleistungen. Extremfälle wie arglistige Täuschung oder Bestechung kämen fast nie vor, gelegentlich aber Fälle von grob fahrlässigen oder vorsätzlich falschen Angaben. Es gebe einzelne Entscheidungen, nach denen Hartz-IV-Empfänger Leistungen zurückzahlen müssen, auf die sie keinen Anspruch hatten, so der Sprecher. Rund die Hälfte der Kläger bekomme aber zumindest teilweise Recht.

Um Missbrauch aufzudecken, würden die Arbeitsämter vierteljährlich die Angaben von Hartz-IV-Empfängern zu Schonvermögen und Nebentätigkeiten kontrollieren. Dazu würden Kontodaten der Leistungsbezieher herangezogen.

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