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Sozialmissbrauch selten vor Gericht

(dpa). Der Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen ist nur selten ein Fall für das Berliner Sozialgericht. »Die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger macht wahrheitsgemäße Angaben«, sagte der Sprecher des deutschlandweit größten Sozialgerichts, Marcus Howe, zu der aktuellen Debatte um den Missbrauch von Sozialleistungen. Extremfälle wie arglistige Täuschung oder Bestechung kämen fast nie vor, gelegentl...

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