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Wärmedämmung: Nicht zu nah an Nachbars Grenzzaun

Rechtsprechung

Das Haus von Herrn B. war bis an die Grundstücksgrenze gebaut, daneben lag das Anwesen des Nachbarn A. Auf dessen Grundstück verlief am Zaun entlang eine etwa fünf Meter breite Einfahrt. Im Frühjahr 2009 ließ Herr B. die Fassade wärmedämmen und den Giebel instand setzen. Ohne den Nachbarn zu fragen, stellte er auf dessen Einfahrt ein Gerüst auf, um auch an dieser Seitenwand die Arbeiten durchführe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166205.waermedaemmung-nicht-zu-nah-an-nachbars-grenzzaun.html

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