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Leiharbeiter: Erhöhte Werbungskosten für auswärts tätige Arbeitnehmer

Fiskus

Mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Frage des Vorliegens einer Auswärtstätigkeit bestätigt. Auswärts tätige Arbeitnehmer können erhöhte Werbungskosten für ihre Fahrten zu den Einsatzstellen sowie Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Bei Leiharbeitern kam es dazu immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166211.leiharbeiter-erhoehte-werbungskosten-fuer-auswaerts-taetige-arbeitnehmer.html

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