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Kein Segen für Streikrecht

Gericht untersagt ver.di Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen

Bielefeld (epd/ND). Mitarbeiter von Kirche und Diakonie dürfen auch in Zukunft nicht streiken, wenn ihre Tarife nach einem arbeitsrechtlichen Sonderweg ausgehandelt werden. Wie das Arbeitsgericht Bielefeld am Mittwoch entschied, hat das kirchliche Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor dem Streikrecht. In dem Verfahren hatten die Diakonie Westfalen-Rheinland-Lippe sowie die westfälische und die hannov...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166339.kein-segen-fuer-streikrecht.html

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