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Kein Segen für Streikrecht
Gericht untersagt ver.di Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen
Bielefeld (epd/ND). Mitarbeiter von Kirche und Diakonie dürfen auch in Zukunft nicht streiken, wenn ihre Tarife nach einem arbeitsrechtlichen Sonderweg ausgehandelt werden. Wie das Arbeitsgericht Bielefeld am Mittwoch entschied, hat das kirchliche Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor dem Streikrecht. In dem Verfahren hatten die Diakonie Westfalen-Rheinland-Lippe sowie die westfälische und die hannov...
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