Intime Fragen datenschutzgerecht gestaltet

Gesundheitsfragebogen in modifizierter Form in Gebrauch / Hauptpersonalrat über Vorgehen verärgert

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Ursprünglich sollte die Prüfung des Gesundheitsfragebogens für Landesbeschäftigte bis vor Weihnachten abgeschlossen sein. Doch da jede einzelne der umstrittenen Fragen durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz, Alexander Dix, gewertet wurde, zog sich das Prozedere in die Länge. Seit gestern liegt nun das Ergebnis der datenschutzrechtlichen Untersuchung vor: »Wir konnten erreichen, dass nur die medizinisch erforderlichen Angaben zur Gesundheit von künftigen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes erhoben werden«, erklärte Dix. »Jetzt wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen und ›datensparsam‹ gearbeitet.«

Die Verwaltung von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) hatte den Fragebogen nach einem öffentlichen Proteststurm im November vergangenen Jahres zunächst zurückgezogen. Insbesondere intime Fragen nach seelischen und psychosomatischen Erkrankungen, Verhütungsmitteln sowie Medikamenten und Drogenkonsum der Bewerber für den Landesdienst hatten in der Öffentlichkeit für scharfe Kritik und Kopfschütteln gesorgt.

Der neue Fragebogen enthält nun deutlich präzisere Fragestellungen: Bewerber müssen nur noch aktuell behandelnde Ärzte angeben und nicht mehr ebenso die aus der Vergangenheit. Die Frage nach Drogen wurde gestrichen und durch eine, die auf Betäubungs- und Aufputschmittel abzielt, ersetzt. Klargestellt ist jetzt zudem noch mal ausdrücklich, dass der Bogen nicht zu den Personalakten genommen wird, sondern in der Gesundheitsakte verbleibt, die im Landesamt für Gesundheit und Soziales hinterlegt ist. Sie wird damit dem Dienstherren und Arbeitgeber nicht bekannt gegeben. Außerdem erhält jeder Bewerber für den öffentlichen Dienst vor dem Ausfüllen des Fragebogens künftig ein Hinweisblatt.

Nachdem die Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten abgeschlossen ist, wird der Fragebogen ab sofort auch wieder eingesetzt, bestätigte die Sprecherin der Gesundheitsverwaltung, Marie-Luise Dittmar, gegenüber ND. Die zuständigen Stellen seien informiert. Dittmar betonte jedoch erneut, dass der Fragebogen nur bei Neueinstellungen angewandt werde.

Beim Hauptpersonalrat, der obersten Vertretung der Landesbeschäftigten, ist man darüber, dass der überarbeitete Fragebogen schon wieder angewendet wird, sehr verärgert. »Wir hatten eine Zusage, dass wir vor der Veröffentlichung noch einmal draufschauen können, um unsere Meinung dazu zu sagen«, sagt Ingeborg Uesseler-Gothow vom Hauptpersonalrat. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehe anders aus. Der Hauptpersonalrat, der bereits 2008 an dem alten Fragebogen massiv Kritik übte, will jetzt eventuell juristisch prüfen lassen, ob der modifizierte Fragebogen rechtmäßig ist.

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