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Noch Meinungsfreiheit
Karlsruhe hebt Volksverhetzung-Urteile auf
Karlsruhe (dpa/ND). Stimmungsmache gegen Ausländer ist nicht unbedingt Volksverhetzung. Dies geht aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor, mit dem das Bundesverfassungsgericht drei Verurteilungen wegen Volksverhetzung aufgehoben hat. Mitglieder des Vereins »Augsburger Bündnis – Nationale Opposition« hatten 2002 mit großformatigen Plakaten sogenannte Aktionswochen ...
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