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PIN unterläuft Mindestlohn

Der Post-Konkurrent PIN nutzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und zahlt seinen rund 600 Briefzustellern nach Gewerkschaftsangaben nicht mehr den gesetzlichen Mindestlohn. Für den Monat Februar liege der Stundenlohn der PIN-Zusteller zwischen 7,18 und 8,22 Euro, teilte ver.di am Mittwoch in Berlin mit. Das bedeute eine Lohnkürzung von 16 Prozent und mehr. Das Gericht hatte auf die Klage vo...

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