PIN unterläuft Mindestlohn
Der Post-Konkurrent PIN nutzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und zahlt seinen rund 600 Briefzustellern nach Gewerkschaftsangaben nicht mehr den gesetzlichen Mindestlohn. Für den Monat Februar liege der Stundenlohn der PIN-Zusteller zwischen 7,18 und 8,22 Euro, teilte ver.di am Mittwoch in Berlin mit. Das bedeute eine Lohnkürzung von 16 Prozent und mehr. Das Gericht hatte auf die Klage von PIN, des Briefzustelldienstes TNT sowie eines Arbeitgeberverbandes den Mindestlohn für Briefzusteller Ende Januar für unwirksam erklärt. Als Folge des Urteils sind die bundeseinheitlichen Löhne von 9,80 Euro für Zusteller sowie von 8,40 Euro für Verteiler und Fahrer nicht mehr verbindlich.
Ver.di kritisierte die Lohnkürzung als »unsozial und verantwortungslos«. Die Gewerkschaft befürchtet, dass »nicht wenige« der Zusteller ihren Lebensunterhalt nun »trotz harter Arbeit in einer 40-Stunden-Woche« mit ergänzenden Leistungen aus Hartz IV bestreiten müssten. AFP
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.