PIN unterläuft Mindestlohn
Der Post-Konkurrent PIN nutzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und zahlt seinen rund 600 Briefzustellern nach Gewerkschaftsangaben nicht mehr den gesetzlichen Mindestlohn. Für den Monat Februar liege der Stundenlohn der PIN-Zusteller zwischen 7,18 und 8,22 Euro, teilte ver.di am Mittwoch in Berlin mit. Das bedeute eine Lohnkürzung von 16 Prozent und mehr. Das Gericht hatte auf die Klage von PIN, des Briefzustelldienstes TNT sowie eines Arbeitgeberverbandes den Mindestlohn für Briefzusteller Ende Januar für unwirksam erklärt. Als Folge des Urteils sind die bundeseinheitlichen Löhne von 9,80 Euro für Zusteller sowie von 8,40 Euro für Verteiler und Fahrer nicht mehr verbindlich.
Ver.di kritisierte die Lohnkürzung als »unsozial und verantwortungslos«. Die Gewerkschaft befürchtet, dass »nicht wenige« der Zusteller ihren Lebensunterhalt nun »trotz harter Arbeit in einer 40-Stunden-Woche« mit ergänzenden Leistungen aus Hartz IV bestreiten müssten. AFP
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